Historisches Uniformdepot

Die Außenwirkung des sächsischen Berg- und Hüttenwesens ist seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts von einer beispiellosen, von der jeweils herrschenden Regierung durchgesetzten Uniformierung und Präsentation der im sächsischen Montanwesen Beschäftigten geprägt. Dies betraf zum Anfang vor allem Häuer und Bergsänger, später Beamte, Offizianten und Hüttenleute, nachweislich ab dem Beginn des 18. Jahrhunderts auch Musiker und Köhler. Sie alle bedachte man mit einer vorgeschriebenen Paradekleidung. Diese unterschiedlichen Kleidungen, bestimmt auch durch die Mode der jeweiligen Zeit, wurden von dem herrschenden Landesherrn oder der Regierung im Zusammenwirken mit der zuständigen Bergbehörde durch Reglements, Regulative, Vorschriften und Gesetze festgeschrieben und auf diesen Grundlagen durchgesetzt. Dies ging so weit, dass die Kleidung, die Bewaffnung und die Paradegezähe vom Träger zu bezahlen waren und dass Verletzungen der Bestimmungen bestraft wurden. In den meisten Fällen erfolgte dies durch einen Lohnabzug. Mit den Bestimmungen nach dem „Freiberger Fuß“ aus dem Jahr 1768 spricht man davon, dass der sächsischen Berg- und Hüttenmann für den Marsch zur Parade uniformiert wurde. Weitere Änderungen erfolgten vor allem im 19. Jahrhundert mit dem Ziel, die Uniform zu vereinfachen und der Mode der Zeit anzupassen.

Um die Veränderungen der sächsischen Paradeuniform des Berg- und Hüttenwesens zu zeigen, hat die HFBHK vor Jahren begonnen, historische Uniformen im Original und als Replikat zu sammeln. Heute gehören über 100 Uniformen, Trachten und Teile der Paradekleidung zum „Historischen Uniformdepot“ der Uniformkammer der HFBHK. Objekte des Bestandes wurden bereits und werden auch zukünftig in Ausstellungen, Aufwartungen, Präsentationen und anderen Veranstaltungen gezeigt. Ein besonderes Beispiel ist die Uniform eines Oberhüttenvorstehers (Replikat der Uniform von 1830), die 2024/25 in Chemnitz im SMAC zur Ausstellung „Silberglanz&Kumpeltod“ zu sehen war.

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