Berghauptquartal
Freiberger Berghauptquartal
Knut Neumann
Das Berghauptquartal wird seit der Gründung unseres Vereins Historische Freiberger Berg- und Hüttenknappschaft e.V. (HFBHK) als Jahreshauptversammlung gefeiert. Es findet einmal im Jahr im März oder April statt. Veranstaltungsorte waren in den vergangenen Jahren die Betriebsberufsschule Albert Funk sowie die Alte und die Neuen Mensa in Freiberg. Grundlage dieser Veranstaltung ist das Bergquartal bzw. das Berghauptquartal aus der Zeit des sächsischen Silberbergbaus. In früherer Zeit wurde am Tag des Quartals eine Bergpredigt abgehalten. Dass diese nicht besonders beliebt war, zeigt eine Aktennotiz vom 12. Juni 1822: Die Schichtmeister erhalten die Nachricht, dass sie zum nächsten Berghauptquartal die Bergleute zur Kirche führen müssen. Sie haben auch darauf zu achten, dass die Bergleute während der Bergpredigt nicht die Kirche verlassen. Sie sollen einen „Steiger nebst ein paar Mann“ benennen, die die Ausgänge „bewachen“(1). An diesem Tag wurde aber auch Anschnitt beim Bergmeister gehalten, es erfolgt die Abrechnung für das vergangene Quartal durch die Schichtmeister. Später gab es in Freiberg nur noch ein Jahresabrechnung zum Berghauptquartal.
Zum Berghauptquartal der HFBHK müssen alle Vereinsmitglieder nach den Vorgaben der Satzung eingeladen werden. Darüber hinaus nehmen auch Gäste an dem Quartal teil, so z. B. Mitglieder von befreundeten Vereinen und Sponsoren.
Zu Beginn wird die Beschlussfähigkeit festgestellt und bekannt gemacht.
Nach der obligatorischen Begrüßung durch den Vorsitzenden, der Wahl des Sprechers und dem Einmarsch der Fahnenabteilungen beginnt der offizielle Teil der Veranstaltung. Das Berghauptquartal hat einen vorgegebenen, festen Ablauf, der im Vierjahreszyklus durch die Wahl des Vorstandes erweitert wird.
Der Ablauf des Berghauptquartals erfolgt nach altem Ritus, wie folgt: Weiterlesen
(1) Bergarchiv Freiberg: Bergamt Freiberg, 40010-1, 702, Die Anschaffung und Tragung der Parade-Bergkleidung bei öffentlichen feierlichen Vorfällen und Aufrechnungstagen…“ 1768, S. 123 – 124





